Ein Beitrag von Frank Mittag, Rechtsanwalt in Cottbus und Vorsitzender des Vereins DEMOKRATEN-Brandenburg
Liebe Leserinnen und Leser,
die Krise ist überall: Global, national, regional und individuell. Der Einzelne fühlt sich ohnmächtig und ausgeliefert. Von „Politikverdrossenheit“ ist die Rede. Und die Eliten im Land tun so, als wäre der jetzige Zustand das Ergebnis höherer Gewalt und unabänderlich…
Die Auswirkungen der aktuellen Krise(n) treffen naturgemäß immer die, die in der Hierarchie ganz unten stehen, am härtesten: das Volk. Was können wir, das Volk, dagegen tun? Und wie? Haben wir die Macht, etwas zu tun oder dürfen wir eben nur manchmal, nämlich dann, wenn gerade wieder einmal Wahlen sind, diejenigen bestimmen, die uns anschließend sagen, was wir zu tun oder zu lassen haben?
In eng umrissenen Grenzen „darf“ das Volk natürlich bestimmte Entscheidungen mitgestalten, Stichwort: „Bürgerbeteiligung“. Aber welche Bedeutung (oder besser: welchen Wert) haben die Begriffe „Mitgestalten“ oder „Bürgerbeteiligung“ tatsächlich, wenn es im Deutschen Grundgesetz „eigentlich“ doch heißt, dass vom Volke alle Staatsgewalt ausgehen soll?
Begriffe wie „Volksinitiative“, „Volksbegehren“ und „Volksentscheid“ sind in der Brandenburgischen Landesverfassung verankert. Dennoch ist es seit 30 Jahren nicht in einem einzigen Fall gelungen, einen vom Volke selbst initiierten Volksentscheid überhaupt auf den Weg zu bringen. Der Grund: Die formalen Hürden dafür sind viel zu hoch und in der Praxis faktisch unüberwindbar. Und das scheint so auch gewollt. Um die Ausübung der Macht des Volkes durch Abstimmungen im Land Brandenburg Wirklichkeit werden zu lassen, sind in erster Linie die zu erwartenden Widerstände genau derer zu überwinden, die den jetzigen Zustand „ganz in Ordnung“ finden. Das sind zuerst einmal all diejenigen, die aktuell politische Macht ausüben, allen voran: die politischen Parteien.
Wie wäre es denn, wenn sich Ohnmacht und Ängste in sachliche, kreative, lösungsorientierte und vor allem realisierbare, zum Erfolg führende, aktive Tätigkeit des Volkes bei der Ausübung von Macht auflösen würden? Wenn selbst bestimmtes Denken und Handeln an Stelle von Unzufriedenheit und Politikverdruss treten? Wenn jeder Einzelne von uns nicht nur alle paar Jahre einmal „seine“ Abgeordneten wählen gehen dürfte, sondern jederzeit und bei allen Sachentscheidungen eine Wählerstimme hätte? Wäre dadurch die ökonomische Grundlage des politischen Staatswesens – die Marktwirtschaft – gefährdet oder abgeschafft?
Wohl kaum! Die Schweiz oder der US-Bundesstaat Kalifornien zum Beispiel, wo das Prinzip des Einfachen Volksentscheids ganz selbstverständlich zur politischen Kultur gehört, sind durch und durch kapitalistisch geprägte Länder und alles andere als radikalisierte oder diktatorische Unrechtsregime.
Die Beschränkung der direkten Macht des Volkes wird seit 1945 offiziell mit der historischen Unreife der Deutschen nach dem Ende der faschistischen Diktatur begründet. Inzwischen aber hat sich die Erde weitere siebenundsiebzig Mal um die Sonne bewegt: Deutschland ist ein einheitlicher, föderaler Staat, Mitglied der UNO, der EU und der NATO und versteht sich selbst als Hort der Rechtsstaatlichkeit.
Folglich „zieht“ das Nachkriegsargument nicht mehr! Wäre es somit nicht an der Zeit, dem deutschen Volk ein Quäntchen mehr an Verantwortungsbewusstsein zuzutrauen und seine Geschicke direkt und unmittelbar in die eigenen Hände nehmen zu lassen?! Ich meine: Ja. Direkte Elemente der Demokratie, wie der Einfache Volksentscheid, sollten der allgemeine Standard demokratischer Macht in unserem Land werden.
Die indirekten Elemente der Machtausübung über gewählte Repräsentanten in den Parlamenten von Kommunen, Gemeinden und Landtag sollten so reformiert werden, dass diese auch persönlich in der Verantwortung stehen. Unsere Volksvertreter sollten konsequenterweise nur noch direkt, ihren Qualifikationen, Kompetenzen, Erfahrungen und den von ihnen vertretenen Zielen entsprechend gewählt, und nicht mehr nur aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit oder über drittklassige „Listenplätze“ in unsere Volksvertretungen katapultiert werden.
Auch die obersten Richter und Staatsanwälte sollten künftig direkt vom Volk und darüber hinaus für klar definierte Amtsperioden gewählt werden. Warum? Derzeit ist die Abhängigkeit der Justiz durch rein politikgesteuerte Auswahlverfahren, in denen nur wenige Volksvertreter darüber bestimmen, wer zum Richter oder Staatsanwalt berufen/befördert wird, viel zu groß.
Die DEMOKRATEN-Brandenburg haben sich das Ziel gesetzt, der Ohnmacht des Volkes zu begegnen und Änderungen in der Landesverfassung bzw. der Gesetzgebung voranzubringen, damit der Machtausübung durch und für das Volk in Brandenburg nichts mehr entgegensteht. Wir sind uns bewusst, dass unser Einfluss nicht über die eigene Landesgrenze hinausgehen kann, weil unser Land vielen bundespolitischen und bundesgesetzlichen Zwängen unterliegt.
Was wir aber hier im Land Brandenburg tun können, wollen wir tun!
Für Ihr Interesse bedankt sich bei Ihnen herzlich
Ihr
Frank Mittag